AGB

Hausordnung - Hotel am Schloss Biebrich

1. Ruhezeiten
Im gesamten Haus gilt ab 22:00 Uhr Nachtruhe. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie laute
Gespräche, Musik oder Fernseher auf hoher Lautstärke.

2. Besucher & Anmeldung
Jeder Gast, der das Zimmer betritt, muss vorher angemeldet werden - auch wenn es sich nur um einen kurzen Besuch
handelt. Unangemeldete Besucher dürfen das Zimmer nicht betreten. Dies dient der Sicherheit aller Gäste.

3. Schlüsselregelung
Schlüssel vergessen und keine Rezeption besetzt? Für das Kommen eines Mitarbeiters wird eine Servicegebühr von 50
Euro erhoben. Schlüsselverlust wird mit 100 Euro berechnet.

4. Zimmer und Einrichtung
Bitte behandeln Sie Zimmer und Inventar sorgsam. Schäden oder grobe Verschmutzungen, die über normale
Abnutzung hinausgehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

5. Rauchverbot
In allen Zimmern und öffentlichen Innenbereichen des Hotels gilt striktes Rauchverbot. Bei Verstoß wird eine
Reinigungsgebühr von mindestens 200 Euro fällig.

6. Alkohol und Drogen
Der Konsum und Besitz illegaler Substanzen ist strengstens verboten. Übermäßiger Alkoholkonsum, der zu Störungen
führt, kann zum sofortigen Hausverweis führen.

7. Brandschutz
Offenes Feuer, z. B. durch Kerzen, ist in den Zimmern nicht erlaubt. Bitte beachten Sie die Fluchtwege und halten Sie
diese jederzeit frei.

8. Tiere
Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung erlaubt. Bitte bringen Sie keine Tiere unangekündigt
mit.

9. Check-out
Am Abreisetag ist das Zimmer bis 11:30 Uhr zu räumen. Bei verspätetem Check-out kann eine zusätzliche Nacht
berechnet werden.

10. Verhalten im Haus
Jede Art von aggressivem Verhalten, Belästigung anderer Gäste oder Mitarbeitender kann zu einem sofortigen
Hausverweis führen - ohne Rückerstattung der Übernachtungskosten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hotelaufnahmevertrag

1) Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer seitens des Gastes bestellt und durch das Hotel zugesagt wurde.

2) Wenn der Gast von der verbindlichen Buchung zurücktritt, so hat der Beherbergungsbetrieb nach dem Gesetz grundsätzlich einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was in Folge der Nicht-inanspruchnahme der Leistung erspart wird. Der Hotelier ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers berechnen wir dem Gast wie folgt:

Standardrate

- bei Stornierung bis 7 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung. 
- spätere Stornierung oder bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Preises


Messerate und Nicht Stornierbarerate

- bei Stornierung oder bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Preises

Rechtsprechung/ Beherbergungsverträge.

3) Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung von Zimmern, dem Gast bzw. der Gruppe eine mindestens gleichwertige Unterkunft zu vermitteln. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.

4) Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

5) Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart und dementsprechend die Reservierung mit Kreditkarte garantiert wurde, hat der Hotelier das Recht, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

6) Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

7) Alle genannten Preise basieren auf dem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. Die Leistungen sind direkt bei Anreise bar oder mit Kreditkarte zahlbar. Rechnungsstellungen als Debitor bedürfen einer besonderen vorherigen Vereinbarung.

8) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.

9) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

10) Zahlungsbedingungen für Gruppenreisen: 50 % Anzahlung 4 Wochen vor Anreise nach Übersendung einer

Pro-Forma-Rechnung durch das Hotel. Bei Anreise erfolgt die Vorlage eines Vouchers, der Restbetrag auf Rechnung nur für inländische Kooperationspartner, mit sofortiger Fälligkeit der Rechnung. Ansonsten bzw. bei Erstbuchungen/ neunen Kooperationspartner Restzahlung vor Ort bar oder mit Kreditkarte.

11) Gerichtsstand ist Wiesbaden.

Hotel Am Schloss Biebrich
Kapoor und Chopra
Hotelmanager